Bürgerentlastungsgesetz – Steuerliche Absetzbarkeit von KV-Beiträgen ab 2010

 

Das Bundesverfassungsgericht hat in einem Beschluss vom 13.02.2008 (2 BvL 1/06) festgestellt, dass der Sonderausgabenabzug von privaten Krankenversicherungsbeiträgen und privaten Pflegeversicherungsbeiträgen als existenznotwendiger Aufwand berücksichtigt werden muss. Die nur eingeschränkte Abzugsfähigkeit in Schicht 3 ist daher verfassungswidrig.

 

Was heisst das für Sie?

Die Beiträge zu Ihrer Krankenversicherung sind ab 2010 ansetzbar - lassen Sie sich von Ihrem MLP Berater genau ausrechnen, wie Ihre persönliche Situation hierbei aussieht und wieviel Geld Ihnen und Ihrer Familie ab Januar hier zustehen wird!

 

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Kurzübersicht über die geplanten Änderungen

 

  • Steuerpflichtige können ab 2010 Beiträge für sich selbst, ihren Ehepartner und ihre kindergeldberechtigten Kinder steuerlich ansetzen.
  • Die Beiträge sind nur für solche Leistungen in vollem Umfang absetzbar, die sich nach Art, Umfang und Höhe am Niveau der gesetzlichen Krankenversicherung orientieren (Basiskrankenversicherungsschutz).
  • Beiträge zur gesetzlichen und privaten Pflegepflichtversicherung sind in voller Höhe als Sonderausgaben abziehbar.

 

 

Nicht abziehbar sind

 

  • PKV-Beiträge, die zur Finanzierung von Zusatzleistungen oder "Komfortleistungen" (z. B. Chefarztbehandlung, Unterbringung im 1-Bettzimmer) aufgewendet werden. In einer Rechtsverordnung wird dazu pauschal geregelt, wie bei Privatversicherten das Leistungsniveau berücksichtigt wird, das über das "Normale" hinausgeht.
  • Beiträge, die zur Finanzierung der Einkommenssicherung dienen (Krankengeld der GKV bzw. Krankentagegeld in der PKV). Dazu ist der GKV Beitrag pauschal um den für das Krankengeld aufgewendeten Beitrag zu kürzen (4 %).
  • Beiträge, für die der Steuerpflichtige einen Anspruch auf steuerfreien Arbeitgeberzuschuss hat.
  • Die als Sonderausgaben abziehbaren Beiträge werden bereits im Lohnsteuerabzugsverfahren berücksichtigt ? Sofort spürbare Entlastung ab Januar 2010:
  • Beiträge eines Arbeitnehmers zur gesetzlichen Kranken- und Pflegepflichtversicherung werden ab 2010 mit der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung vom Arbeitgeber an die Finanzbehörde übermittelt, damit automatisch ein Lohnsteuerabzug berücksichtigt werden kann.
  • Eine elektronische Datenübermittlung des PKV-Beitrags an die zuständige Finanzbehörde über die ELSTAM-Datenbank wird Anfang 2010 noch nicht zur Verfügung stehen. Deshalb erhält jeder Privatversicherte Anfang 2010 eine entsprechende Bescheinigung von seinem PKV-Unternehmen. Der Arbeitnehmer muss dann selbst aktiv werden und diese Bescheinigung seinem Arbeitgeber übergeben, damit dieser die Daten für einen Lohnsteuerabzug eintragen kann.
Vielen Dank für Ihre Nachricht.
Die MLP-Geschäftsstelle Koblenz I wird sich in Kürze mit Ihnen in Verbindung setzen.